Die Verarbeitung und konsequente, fachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle ist für die Erhaltung der Umwelt von großer Wichtigkeit.
Zum sogenannten Sondermüll gehören nicht nur Industrieabfälle, sondern auch gewöhnliche Abfälle.
Gefährliche Abfälle, toxische, aber auch Schlamm und Ölschlamm von Anstrichen, Einfrierende Flüssigkeit – Tinten – Kohlen – Harzabfälle – Lösungsmittelausschuss – Leuchtstofflampen – Fett- und Wachsausschüsse – Verpackungsmittel mit Resten – Verpackungsmittel aus Kunststoff – Pflanzenschutzmittelbehälter – Schwefel- Nitro- und Chlorhydsdrinsäure – Kaustisches Natron – Faserzement – Pestizide – Schmutzige Dosen – Pflanzenschutzmittel.
Die einzelnen Phasen, angefangen vom Einsammeln dieser Materialien, erfolgen mittels ausgebildeter Fahrer und gemäß den Regeln und Vorschriften der ADR-zertifizierten Fahrzeuge. Die Zulieferung erfolgt nur an bestimmten Anlagen und an den, von den zuständigen Behörden autorisierten Zentren.